Offener Brief an Abgeordnete und Staatsanwälte, die es angeht
Zum Tag der Organspende am 2. Juni 2007: Organspenden optimal organisieren!
Offener Brief an Abgeordnete und Staatsanwälte, die es angeht
Zum Tag der Organspende am 2. Juni 2007: Organspenden optimal organisieren!
Dortmund, Mönchengladbach, Münster,
den 29. Mai 2007
Der weltweite illegale Organhandel mit allen seinen Auswüchsen in Indien, Pakistan oder durch den Organ-Internet-Verkauf beruht letztlich auch auf dem deutschen Organmangel. Der deutsche Organmangel, der rund 1.000 Patienten auf der Organ-Warteliste pro Jahr versterben lässt, muss gemeinsam mit dem weltweiten illegalen Organhandel bekämpft werden. Da der deutsche Organmangel vor allem auf einer schlechten Gesetzeslage und zudem auf einem schlechten Gesetzesvollzug beruht, benötigen wir in Deutschland eine rasche grundlegende Gesetzesänderung gepaart mit einem effektiven Gesetzesvollzug. Dafür werben wir - im Anschluss an den aktuellen Vorschlag des Nationalen Ethikrats:
Alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten sollten auf eine tiefgreifende Veränderung des deutschen Transplantationsrechts hinwirken. Dies im wohlverstandenen Interesse der etwa 12.000 Organ-Wartepatienten (mit ihren Angehörigen) und der vielen Wartepatienten, die täglich aufgrund einer schweren Erkrankung hinzukommen. Denn trotz aller Anstrengungen zuständiger Stellen, versterben - im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern - in Deutschland täglich drei Wartepatienten, Patienten, die bei einer optimalen Organisation der Organspenden hätten gerettet werden können.
Zu einer solchen optimalen Organisation der Organspenden gehört - neben einer intensiveren Mitarbeit vieler Intensivstationen deutscher Krankenhäuser - die Übernahme einer gesetzlichen Regelung in das Transplantationsrecht, die in Europa vorherrschend ist: nämlich die „Widerspruchslösung“ statt der sogenannten Zustimmungslösung!
Alle frisch Verstorbenen (Hirntoten) sollten per Gesetz und folgender Rechtsgüterabwägung zu möglichen Organspendern erklärt werden: Die Bedürfnisse der Patienten auf der Organ-Warteliste sollten grundsätzlich den Ansprüchen der Verstorbenen auf „Nichtstörung der Totenruhe“ übergeordnet werden. Jedermann erhält allerdings das Recht, zu Lebzeiten einer möglichen Organentnahme zu widersprechen.
Eine solche Reform des Transplantationsgesetzes würde wie etwa in Österreich, Spanien, Portugal, Tschechien und vielen anderen europäischen Ländern ein deutlich erhöhtes Spendeorgan-Aufkommen bescheren. Das Weiterleben vieler Patienten, die derzeit zum Beispiel auf eine gesunde Leber oder Niere warten, wäre so gesichert.
Dann wäre auch der Diskussion über eine künftige Xenotransplanation (Organverpflanzung vom Tier auf den Menschen), über die neuen Dringlichkeitskriterien für die Organ-Warteliste sowie über eine Erweiterung der Lebend-Organspende die Grundlage entzogen. Auch lebensgefährliche, zudem teure Lebend-Organspenden könnten weniger werden: Zwar stellt die Lebend-Organspende grundsätzlich eine weitere Möglichkeit dar, den schwerstkranken Patienten auf der Organ-Warteliste ein Überleben zu ermöglichen. Hier muss aber beachtet werden, dass der Lebend-Organspender, ein gesunder Mensch, zum Patienten gemacht wird, dass er in der Regel „nur“ einen Organ-Wartepatienten - im Vergleich zum Hirntoten - retten kann und dass zudem hohe finanzielle Belastungen entstehen. Wirtschaftliche Einbußen entstehen zum Beispiel dadurch, dass derzeit kaum eine Möglichkeit besteht, die transplantationsbedingte Abwesenheit von der Arbeit zu vergüten. Hinzukommen die finanziellen Nachteile wegen der späteren Kontrollen oder Spätfolgen nach OP des Lebend-Organspenders. Desweiteren besteht kein umfassender Versicherungsschutz für Lebend-Organspender und deren Angehörige. Lebend-Organspender sind lediglich - unzureichend - im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Weiteren Versicherungsschutz, wie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder eine Lebensversicherung, müssen Lebend-Organspender selber finanzieren. Zudem ist es nicht möglich, einen Versicherungsvertrag zeitnah zur Transplantation abzuschließen. Die Gemeinschaft aller Bürger, die den Weg der Lebend-Organspende weitergehen und davon in Einzelfällen profitieren will, muss aus ethischen Gründen dafür sorgen, dass den Lebend-Organspendern für erlittene Nachteile Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Der hausgemachte deutsche Organmangel und der illegale Organhandel könnten durch die Einführung der Widerspruchslösung weitgehend aufgelöst werden. So könnten noch mehr Leben gerettet und die Gesundheit von potentiellen Lebend-Organspendern geschont werden. Auch viele andere Transplantationsprobleme, etwa Störung der Trauer der Angehörigen von Unfalltoten durch lästiges Befragen zur Organentnahme, wären mit dem hier vorgeschlagenen Federstrich des Gesetzgebers zu einem großen Teil erledigt.
Die Behauptung der Gegner der Widerspruchslösung, in anderen Ländern werde trotz gesetzlicher Widerspruchslösung eine Zustimmungslösung praktiziert, so dass die dortigen höheren Spenderquoten nicht mit der Widerspruchslösung zusammenhingen, also wir das deutsche Gesetz auch nicht ändern sollten, gehört dringend auf den Prüfstand. Denn zum einen müsste derjenige, der diese Behauptung ("praktizierte Zustimmungslösung überlagert Widerspruchslösung") dem staunenden Publikum präsentiert, erst einmal den empirischen Beweis antreten! Und selbst wenn diese Behauptung tatsächlich zuträfe, dann liegt es doch auf der Hand, dass die Zustimmungen bei der sogenannten praktizierten (ausländischen) Zustimmungslösung viel leichter einzuholen sind, weil dort im Ausland ein Zustimmungs-Gespräch auf der gesetzlichen Grundlage der Widerspruchslösung leichter zu führen ist. Etwa:
"Ich als Arzt müsste Sie als Angehöriger des soeben Verstorbenen eigentlich nicht um die Zustimmung der Organentnahme bitten, weil das Gesetz hier in Österreich eine Organentnahme auch ohne die Angehörigen-Zustimmung erlaubt, da der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht widersprochen hat. Gleichwohl wäre es doch schön, wenn Sie der Organentnahme zustimmten".
Wie schon skizziert, ist auch eine intensivere Mitarbeit der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser erforderlich. Es darf nicht sein, dass derzeit nur rund fünfzig Prozent der für die Organgewinnung zuständigen Kliniken Spenderorgane melden. Warum ermitteln Staatsanwälte nicht in den Verwaltungen der etwa achthundert deutschen Krankenhäuser, die erkennbar bei der gesetzlich vorgeschriebenen Organgewinnung aus Bequemlichkeit und/oder aus finanziellen Gründen untätig sind? Warum werden die dort Verantwortlichen nicht – mit Blick auf das tägliche Wegsterben auf der Organ-Warteliste – wegen unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Tötung angeklagt? Warum wird statt dessen in Deutschland ein weltberühmter Chirurg, der sehr viele Menschenleben rettet, der altruistisch und innovativ nachwachsende junge Chirurgen und die Forschung prägt, also eine medizinische und moralische Lichtgestalt, vor Abschluss der Ermittlungen an den Pranger gestellt? Wer kümmert sich denn hier wirklich um die Organ-Wartepatienten?
Es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren. Es geht schließlich um ein mögliches Weiterleben der vielen Patienten oder deren frühzeitiges Versterben auf der Organ-Warteliste. Die hier geforderte Erneuerung des Transplantationsgesetzes, grundsätzlich alle Hirntoten zu Organspendern zu erklären, sollte der Bundesgesetzgeber unverzüglich umsetzen. Viele Organ-Wartepatienten kritisieren sinngemäß: They don’t really care about us! Auch deshalb rufen wir die zuständigen Abgeordneten und Staatsanwälte mit Nachdruck auf: Tun Sie endlich was! Es geht um Leben oder Tod! Organisieren Sie endlich das Organspenden in Deutschland optimal!
Zum Thema vertiefend und klarsichtig:
Breyer/van den Daele/Engelhard/Gubernatis/Kliemt/Kopetzki/Schlitt/Taupitz, Organmangel – Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?, Berlin/Heidelberg/New York, 2006

„Schmerzfrei Enten gucken“ – Familienunternehmen Lebertransplantation. Mit einem Plädoyer für ein besseres Transplantationsrecht, Dortmund 2006
weitere LTX-Infos unter www.ulrich-coppel.de sowie unter www.dirkbalke.com .
Kontakte:
Zum Tag der Organspende
Dienstag, 29. Mai 2007
Die Verfasser:

Dr. jur. Michael Balke
Diplom-Finanzwirt,
Richter im 7. Senat
des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, Organempfänger,
geboren in Remscheid am 31. Oktober 1954

Dr. med. Sabine Hartmann
Oberärztin im Klinikum Dortmund,
HNO-Ärztin, Phoniaterin und Pädaudiologin,
beinahe Organspenderin, "medizinischer Bodygard",
Ehefrau des Organempfängers,
geboren in Düsseldorf am 19. Dezember 1954

Dirk Balke
Creativ-Director bei Peek & Cloppenburg
und freischaffender Künstler, Organspender,
Bruder des Organempfängers,
geboren in Solingen am 18. Oktober 1960

Ulrich Coppel
Gitarrist, staatl ex.Instrumental-pädagoge für Gitarre, staatl anerkannter Erzieher
Organspender
Geboren in Düsseldorf am
14. Februar 1970
Jeder, der mit unterzeichnen möchte, ist aufgerufen eine Email an info@ulrich-coppel.de zu senden. Diese Email sollte neben dem vollständigen Vor- und Zunamen eine funktionierende Absender-Emailadresse enthalten. Es muss folgender Satz enthalten sein: „Ich bitte um die Veröffentlichung meines Vor- und Zunamens als Mitunterzeichner des offenen Briefes vom 29.05.2007 von Dirk Balke, Dr. med. Sabine Hartmann, Dr. jur. Michael Balke und Ulrich Coppel an Abgeordnete und Staatsanwälte, die es angeht.“
Ferner besteht unter „Kommentare“ die Gelegenheit zur Meinungsaüsserung.
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Deutschen Bundestages,
in den vergangenen Wochen war nicht nur in Deutschland
"Organtransplantation, Organmangel und der Tod auf der Warteliste" eins der Topthemen.
Uns Betroffenen ist sehr daran gelegen, dass der Organmangel, der in Deutschland täglich 3 Menschen das Leben kostet, endlich beseitigt wird.
Als gewählte Vertreter des Volkes haben Sie auch die Interessen der rund 12.000 Patienten zu vertreten, die in Deutschland auf ein für sie
lebensrettendes Organ warten. Wir haben aus diesem Grunde und anlässlich des heutigen "Tages der Organspende" einen offenen Brief u.a. an die "Abgeordneten, die es angeht" verfasst. Dieser offene Brief istauf den Webseiten
"www.ulrich-coppel.de" und "www.dirkbalke.com"
veröffentlicht und für jedermann einsehbar (dazu auch die Anlage).
Wir, die Betroffenen, treten nachdrücklich für die sogenannte
"Widerspruchslösung" ein. Danach sind alle soeben Verstorbenen (Hirntoten),die zu Lebzeiten nicht erkennbar widersprochen haben, Organspender. Diese Regelung ist geltendes Recht in vielen europäischen Nachbarstaaten. Dies hat zur Konsequenz, dass dort erheblich mehr Organ-Transplantationen vollzogen werden können und viel mehr Organ-Wartepatienten gerettet werden. Hierzu stellen wir klar: Die "Widerspruchslösung" erklärt niemanden per Gesetz ohne Ausnahme zum Organspender. Die "Widerspruchslösung" bedeutet vielmehr auch, dass jeder, der zu Lebzeiten für den Fall seines Todes einer Organentnahme für einen anderen widerspricht, egal aus welchen Gründen, dieses Recht uneingeschränkt behält.
Nach seriösen Umfragen steht in Deutschland ein Großteil der Bevölkerung (etwa 80 %) der Organspende positiv gegenüber.
Auch deshalb sollten Sie das Transplantationsgesetz unverzüglich mit der Einarbeitung der Widerspruchslösung erneuern.
Wir bitten Sie - jeden einzelnen Abgeordneten - unseren offenen Brief zu beantworten. Ihre Antwort wird dann auf der
Webseite www.ulrich-coppel.de veröffentlicht, so dass diese für alle Betroffenen sowie für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich ist.
Mit hoffnungsvollen Grüssen
Dr. jur. Michael Balke, Dr. med. Sabine Hartmann, Dirk Balke, Ulrich Coppel
02.06.2007:
Anlässlich des heutigen„Tages der Organspende“ haben wir den nachstehenden offenen Brief mit nebenstehendem Anschreiben an alle Mitglieder des deutschen Bundestages
per Email versandt.