Offener Brief
Offener Brief
E. Tittel Bonn, den 27.01.2008
Offener Brief eines transplantatierten Patienten in Sachen Professor Broelsch
Sehr geehrte Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter,
Sehr geehrter Herr Professor Zechlin,
In dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Professor Dr. Dr. Christoph Broelsch liegt mir der Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Essen vom 4.10.2007 vor. Die vielen unvollständigen Sachverhaltsschilderungen sowie die ganz offensichtlich daraus lancierten Presseveröffentlichungen veranlassen mich zu diesem offenen Brief, damit die Öffentlichkeit sich ein objektives Bild über den wahren Sachverhalt machen kann.
V o r a b :
Weder der Öffentlichkeit noch dem Amtsgericht ist geschildert worden, dass es sich bei den von Herrn Prof. Broelsch operierten Patienten sämtlich um Kassenpatienten handelte, die das Herrn Prof. Broelsch als Chefarzt an sich zustehende Honorar von ca.25 - 30.000 Euro nicht zahlen konnten. Auf dieses Honorar hat Herr Broelsch in allen Fällen verzichtet, d.h. ihm selbst ist überhaupt kein Privathonorar zugeflossen. Stattdessen haben die Patienten an Stelle des Honorars freiwillig eine Spende auf ein Forschungskonto der Universität Essen in einer durchschnittlichen Höhe von ca. 5000 – 8000 Euro gezahlt, die den Professoren nach der Satzung der Universität zur wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stand. Von einer vertraglich ausbedungenen Gegenleistung des Patienten für seine Operation kann überhaupt keine Rede sein. Herr Broelsch hätte auf sein Honorar als Chefarzt durchaus bestehen können, hat dies aber aus menschlichen Gründen nicht getan. Niemand hätte ihm einen Vorwurf machen können, wenn er diese Operation nicht, sondern stattdessen ebenso dringende andere durchgeführt hätte. Im Gegenteil sind durch den hohen Termindruck oft in solchen Fällen bereits terminierte Operationen von Privatpatienten nach hinten verschoben worden, so wie es in meinem Falle auch geschehen ist.
Dass diese Dinge der Öffentlichkeit vorenthalten wurden und stattdessen der Eindruck vermittelt wurde, Herr Professor Broelsch habe sich unzulässig bereichert, ist schlicht ein Skandal.
Zu den Vorwürfen im Einzelnen:
Herr Prof. Broelsch soll in 31 Fällen „ als Alternative zu einem schriftlichen Wahlleistungsvertrag zwischen Patient und Krankenhaus „ seine Operations- leistung gegen Zahlung von Geld mündlich angeboten haben. Diese seien zwar der UNI Essen auf ein Drittmittelkonto geflossen. Herr Prof. Broelsch habe aber 30 % der Gelder gegenüber der UNI nicht angegeben, die er hätte von seinem Honorar abliefern müssen. Damit habe er die UNI Essen ( nicht die Patienten ) um diese 30 % (Provision) betrogen.
Bewertung:
Abgesehen davon, dass nach den eigenen Schilderungen der Staatsanwaltschaft das Geld auf ein Drittmittelkonto – also nicht auf Herrn Prof. Broelschs Privatkonto- geflossen ist, also nicht in sein eigenes Vermögen, wusste doch die UNI Essen um dieses jahrelang eingerichtete Konto und hat sich auch daraus bedient. Von einem Nichtwissen dieses Kontos kann daher keine Rede sein.
Selbst wenn man aber der irrigen Annahme der Staatsanwaltschaft, ein gegenseitiger Vertrag sei geschlossen, Glauben schenken könnte, wäre eine solche Abmachung zwischen Patient und Prof. Broelsch null und nichtig gewesen. Denn solche Verträge müssten schriftlich und nicht nur mündlich geschlossen werden, und darüber hinaus müssten sie zum Schutze des Patienten noch eine Reihe weiterer, wesentlicher Merkmale enthalten, die ebenfalls nicht vorliegen, aber von der Rechtssprechung des höchsten Deutschen Gerichts unabdingbar gefordert werden. Zum Nachlesen für Strafgericht und Staatsanwaltschaft, die sich offenbar im zivilen Recht nicht aus zu kennen scheinen: Bundesgerichtshof in NJW 2004, Seite 684 ff. und in NJW 2002, Seite 3772 ff. )
Was folgt daraus?
Da Herr Prof. Broelsch weder einen solchen gegenseitigen Vertrag geschlossen hat, noch ein solcher Vertrag schriftlich mit den unabdingbaren Zusatzpunkten geschlossen wurde, hatte er überhaupt keinen Honoraranspruch und könnte ihn auch nicht wegen der Operation ersatzweise eintreiben, etwa aus dem Gesichtspunkt der geleisteten Arbeit.
Was folgt weiter daraus?
Eine ganze Menge!
Da Herr Prof. Broelsch keinerlei Anspruch hatte, hatte er weder etwas an die UNI Essen ab zu liefern, noch hatte er dem Staat für einen nicht existenten Honoraranspruch Steuer zu zahlen, so dass auch der unsinnige Vorwurf der Steuerhinterziehung voll daneben liegt. Ebenso entfällt damit der weitergehende Vorwurf einer strafbaren Vorteilsannahme. Die weiter noch erhobenen Betrugsvorwürfe sind aus eben diesen Gründen irrelevant.
Nächster Vorwurf
Herr Prof. Broelsch soll 8 Patienten erpresst haben, durch Geldzahlungen zu einem früheren Operationstermin zu kommen. Bei diesen handelte es sich auch nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft um „ schwerstkranke Menschen“ die sich als „ letzte Hoffnung“ an Prof. Broelsch gewandt hatten, weil sie teilweise von anderen Kliniken vermittelt wurden oder sich selbst an ihn wandten.
Diese Operationen waren zur Abwendung des Todes dieser Patienten absolut nötig. Die Zahlungen ( auch hier wieder Spenden auf das Forschungskonto der UNI ) erfolgten auch hier unter Verzicht auf das wesentlich höhere Chefarzthonorar. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft waren die Patienten allesamt so schwer krank, dass andere renommierte Kliniken Deutschlands sich nicht mehr an diese Operation heran wagten, d.h., sie waren nach Meinung der renommierten Chefärzte anderer Kliniken nicht mehr operabel und hatten sich deshalb an Herrn Professor Broelsch „als letzte Hoffnung“ gewandt. Dieser soll also damit gedroht haben, diese Patienten zu operieren, wenn sie nicht mehr, sondern weniger zahlen würden, als ihm, Prof. Broelsch als Chefarzthonorar an sich zugestanden hätte? Herr Prof. Broelsch hat diese Patienten erfolgreich operiert, was andere Chefärzte nicht konnten oder auf ihr Chefarzthonorar nicht verzichten wollten, und das unter Verzicht auf sein Chefarzthonorar. Und dafür soll er auch jetzt noch bestraft werden? Womit hat er denn gedroht, um sich für weniger Geld, als ihm zugestanden hätte, durch eine waghalsige Operation rechtswidrig zu bereichern?
Da bleibt einem nur übrig zu fragen, welches verirrte Gehirn sich solch einen strafrechtlichen Vorwurf ausgedacht hat?
Und nun zu Ihnen, Herr Professor Zechlin.
Mir ist natürlich klar, dass Sie auf politischen Druck gehandelt haben, in dem Sie Herrn Prof. Broelsch vorläufig des Dienstes enthoben. Denn Ihre frühere Stellungnahme las sich ganz anders.
Ich habe nur ein paar Fragen an Sie und die Frau Justizministerin:
Warum ist der Öffentlichkeit verschwiegen worden, dass ein siebenköpfiges Gremium namhafter Professoren Ihrer Klinik 550 Fälle von Operationen von Professor Broelsch operierten, ausländischen Staatsbürger untersucht und keine einzige Beanstandung festgestellt hat?
Frau Ministerin, warum ist die Staatsanwaltschaft mit keiner Silbe darauf in der Öffentlichkeit eingegangen, obwohl ich Sie als deren höchste Vorgesetzte persönlich im Vorfeld darüber unterrichtet und um ein faires Verfahren, d.h. auch auf die Ermittlung der für den Beschuldigten entlastenden Tatumstände entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, hingewiesen habe. Ich stelle Ihnen diese Unterlagen gerne zur Verfügung.
Warum ist verschwiegen worden, dass auch keine einzige Beanstandung der renommierten EU- Organverteilerstelle in Leiden ( NL ), die peinlichst die Transplantationschirurgie überwacht und in allen Fällen beteiligt war, erhoben wurde?
Weiß überhaupt jemand, was er damit angerichtet hat?
Der Ruf der Klink Essen ist ruiniert. Die besten Professoren sind bereits ins Ausland abgewandert oder von Ihnen aussortiert worden, nehmen wir nur solche wie eine leitende Oberärztin oder Prof. Malago, der meinen Sohn 15 Stunden, und mich sofort danach 17 Stunden lang operiert hat. Die gesamte Mannschaft ist total verunsichert. Es werden sicherlich noch mehr Fehler passieren, wie der
Jüngste, leider.
Ich würde mich heute nicht mehr in der UNI Essen operieren lassen, weil die vertriebenen Spitzenleute auch in 10 Jahren nicht nachwachsen können. Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute sterben müssen, weil schon aus Furcht vor Strafverfahren niemand mehr bereit ist, der das Risiko solch lebensgefährlicher Operationen unter den Umständen auf sich zu nehmen wie Herr Prof. Broelsch und sein Team es getan haben.
Mit freundlichen Grüßen
E. Tittel, Bonn
Offener Brief
Montag, 28. Januar 2008








































