Von „geteilten Äpfeln“ und „transgenen Birnen“
Von „geteilten Äpfeln“ und „transgenen Birnen“
Essen/ NRW - Große mediale Beachtung findet zur Zeit die so genannte „Anklage“ gegen den suspendierten Direktor der Klinik für Allgemein- , Viszeral- , und Transplanationschirurgie des Universitätsklinikums in Essen Chirurgen Christoph Broelsch. (Näheres dazu auf dieser Webseite) Doch im Schatten dieses Medienspektakels stehen dessen Patienten. Gemeint sind hier einmal nicht diejenigen Patienten bzw. Hinterbliebenen, die derzeit als mögliche „Erpressungsopfer“ Schlagzeilen machen, sondern diejenigen, die in der eingetretenen Situation auf eine bestimmte medizinische Versorgung angewiesen sind.
Uniklinikum Essen: „Versorgung auf hohem medizinischen Niveau“
Die Verantwortlichen aus Klinik und Politik werden nicht müde bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu betonen, dass die Versorgung der Patienten auf „hohem medizinischen Niveau“ gesichert sei. Doch ein genaueres Hinsehen lässt Zweifel für eine bestimmte Gruppe Patienten aufkommen, deren Erkrankung zu einer so genannten Lebend-Lebertransplantation führte.
Im Essener Universitätsklinikum, das sich vormals mit dieser Transplantationstechnik einen internationalen Namen gemacht hat, wurden seit der Suspendierung des Professor Broelsch keine Lebend-Leberspenden mehr durchgeführt. Das Klinikum macht dafür medizinische Gründe verantwortlich: „eine Lebendspende ist für Erwachsene immer mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden“ erklärt der derzeitige kommissarische Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, und Transplantationschirurgie in Essen in einer Pressemitteilung des Klinikums am 16.09.2008, und weiter: „So verliert der Lebendspender zwei Drittel seiner funktionierenden Leber, erholt sich oft nur langsam von der schweren Operation“...und weiter: „Wir machen das nur in den Fällen, wo keine Möglichkeit besteht, ein passendes Organ zu erhalten“....
Im deutschen Transplantationsgesetz ist vorgeschrieben, wann eine Organentnahme bei einem Lebenden erfolgen darf. Dort heißt es „§ 8 Zulässigkeit der Organentnahme
(1)Die Entnahme von Organen einer lebenden Person ist nur zulässig, wenn“...
“3. ein geeignetes Organ eines Spenders nach § 3 oder § 4 im Zeitpunkt der Organentnahme nicht zur Verfügung steht“...
Insofern gilt seit Einführung des Transplantationsgesetzes in Deutschland immer schon die Subsidiarität der Lebendorganspende gegenüber der postmortalen Organspende, und nicht erst seit kurzem in Essen.
Andre Länder - andere Sitten
Nun ist es so, dass im Zusammenhang mit der Suspendierung des Professor Broelsch die sämtlichen international renommierten vormals in Essen tätigen chirurgischen Spezialisten auf dem Gebiet der Lebend-Leberspende inzwischen in andere Kliniken abgewandert sind. In anderen Staaten liegen klare Vorschriften darüber vor, welche Expertise ein Zentrum vorweisen muss, um überhaupt eine Zulassung für diesen sehr komplexen chirurgischen Eingriff zu erhalten. So heisst es beispielsweise in einer Veröffentlichung des New York Health Department zur Qualitätsverbesserung, dass bei einer Lebend-Lebertransplantation zwei in dieser Operationstechnik erfahrene Chirurgen anwesend sein müssen. Ein dritter Chirurg, der über Erfahrungen in der Lebertransplantation, aber nicht notwendigerweise in der Lebend-Lebertransplantation verfügt, müsse darüber hinaus zusätzlich vor Ort sein. Im Weiteren der Veröffentlichung sind die vorauszusetzenden Erfahrungen genau gefasst und beziffert.
Nachsorgesituation in NRW
Um (u. A.) diese Veröffentlichungen wissend, und in Sorge um die Nachsorgesituation für all diejenigen von der Lebend-Lebertransplantation bereits betroffenen Essener Patientinnen und Patienten, sowie deren Angehörigen, entstand in den zurückliegenden Monaten eine Konversation mit dem NRW-Wissenschafts- bzw. Gesundheitsministerium. So fragten die Patienten nach, wie viele Lebend-Lebertransplantationen denn Im Universitätsklinikum in Essen seit der Suspendierung des Prof. Broelsch (09.10.2007), durchgeführt worden seien. Das NRW-Wissenschaftsministerium teilte auf diese Anfrage am 23. Juli 2008 mit: ...“Bis zum 01.07.2008 wurden insgesamt 73 Lebertransplantationen vorgenommen, davon eine Lebendspende (Domino-LTX)“.
Von „geteilten Äpfeln“ und „transgenen Birnen“
Eine so genannte Domino-Lebertransplantation stellt einen hochspeziellen Fall dar, bei in dem die unterschiedliche Grunderkrankung, sowie das Alter zweier Patienten, die auf eine Lebertransplantation warten Voraussetzung sind. Und zwar ist der erste Wartelistenpatient („Spender“) deshalb auf eine neue Leber angewiesen, weil er an einer bestimmten Stoffwechselerkrankung genetischen Ursprungs leidet, welche nach langen Jahren der fortschreitenden Erkrankung schließlich dazu führt, dass er eine neue Leber benötigt. Diese neue Leber benötigt er alternativlos um zum eigenen Überleben. Ein zweiter Patient, (Empfänger), der an einer anderen Grunderkrankung leidet, die ebenfalls eine Lebertransplantation alternativlos macht, und der schon älteren Jahrgangs ist, sich jedoch in akzeptabler Konstitution befindet, kann mit der von Patient 1 „gespendeten Leber“ potentiell noch lange gut leben, bis dass die „mittransplantierte“ Stoffwechselerkrankung von Patient 1 bei ihm ebenfalls symptomatisch wird. Ziel ist es, dass Patient 2 mit dem Transplantat und möglichst geringen körperlichen Beschwerden, mit diesem stoffwechselgeschädigten Organ ein möglichst hohes Alter erreicht, indes Patient 1 („Spender“) eine ihm gespendete neue Leber (in der Regel in Deutschland aus dem Eurotransplant-Pool) erhält. Diese hochspezielle Form der Lebertransplantation ist gerade wegen des in Deutschland leider herrschenden massiven Organmangels sinnvoll. Eine Domino-Transplantation ist aber keinesfalls geeignet über den eingetretenen chirurgischen Essener Kompetenzverlust auf dem Gebiet der Lebend-Lebertransplantation hinwegzutäuschen, denn der Grund, weshalb unter Anderem in o. g. Studien derart strenge Anforderungen an die chirurgische Erfahrung der Transplanteure bei einer Lebend-Leberspende gestellt werden, ist unter Anderem die Tatsache, dass die Leber des Spenders ja geteilt wird. Genau das ist bei der Domino-Transplantation aber nicht der Fall. Im Übrigen ließ sich hier selbst bei weltweiter Recherche keine einzige Studie ermitteln, in der Domino-Transplantationen und Lebend-Lebertransplantationen (im Sinne LDLT) gleichgesetzt worden sind. Insofern werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Transplantationsgesetz schreibt Nachsorge zwingend vor
Betrefflich der Nachsorgesituation für Spender und Empfänger einer Lebendorganspende schreibt das deutsche Transplantationsgesetz vor:
§ 8.(3) Die Entnahme von Organen bei einem Lebenden darf erst durchgeführt werden, nachdem sich der Organspender und der Organempfänger zur Teilnahme an einer ärztlichen empfohlenen Nachbetreuung bereit erklärt haben.
Diese Bereitschaft zur Nachsorge war demnach auch gesetzlich vorgeschriebene notwendige Voraussetzung für Spender und Empfänger einer Lebend-Lebertransplantation im Universitätsklinikum in Essen. Es stellt sich mithin die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Paragraphen für den Fall, dass im Rahmen der interdisziplinären Nachbetreuung chirurgische Revisionen, welche die o. g. Expertise erfordern, notwendig werden. Die australische Studie verweist beispielsweise auf weitere 17 Studien, in denen notwendig gewordene Reoperationen nach Lebend-Leberspende untersucht worden sind. Im Schnitt seien demzufolge in 35% der Fälle von Lebend-Lebertransplantationen beim Empfänger Nachoperationen erforderlich, und zwar hauptsächlich wegen Komplikationen an den Gallengängen. Aus eigener Erfahrung kann ich dies bestätigen, und mir sind auch persönlich Fälle bekannt, in denen Spender nachoperiert werden mussten.
Laumann; „Qualifizierte Nachbehandlung“
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl Josef Laumann sieht indes die „qualifizierte Weiterbehandlung“ der Betroffenen nach den Weggängen der sämtlichen chirurgischen Spezialisten auf dem Gebiet der Lebend-Lebertransplantation aus Essen sichergestellt: „Trotz der Vorkommnisse um die Person des Prof. Dr. Broelsch am Universitätsklinikum in Essen habe ich jedoch keinerlei Hinweise, dass die fachgerechte und gute Versorgung von Transplantationspatienten am Essener Klinikum beeinträchtigt ist. Das gilt gleichermaßen für ihre Nachbehandlung“, so Laumann in einem Schreiben vom 15.09.2008.
Im Gegensatz zu anderen Staaten, wo strenge Vorschriften darüber herrschen, welche Voraussetzungen ein Zentrum zu leisten hat damit es Lebend-Leberspenden überhaupt durchführen darf, ist dies in Deutschland nicht derzeit nicht geregelt!
Essen vormals führend in der Lebend-Leberspende
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Essen vormals ein in Europa führendes Zentrum auf dem Gebiet der Lebend-Lebertransplantation war. In diversen Veröffentlichungen werden Korellationen zwischen Erfahrung der
Transplanteure bzw. der Anzahl der zuvor durchgeführten Lebend-Lebertransplantationen innerhalb eines Zentrums, und dem so genannten „outcome“ der Patienten nach Lebend-Lebertransplantation genannt. Gerade dies nehmen ja andere Staaten als Begründung um im Rahmen von Qualitätssicherung nur Zentren, in denen diese Erfahrung in dem speziellen Bereich der Leberchirurgie vorhanden ist, die Zulassung zu genehmigen.
Die Tatsache, dass in ganz Nordrhein-Westfalen keine Lebend-Lebertransplantationen im Sinne einer Leberteiltransplantation, seit der Suspendierung des Prof. Dr. Broelsch bzw. seit dem geschlossenen Weggang der vormals tätigen ausgewiesenen chirurgischen Expertise mehr durchgeführt werden, spricht eine eindeutige Sprache! Nicht nur für die vormals betroffenen Essener Spender und Empfänger stellt dies eine nicht hinnehmbare Gefahrensituation dar, sondern auch – und das ist besonders tragisch, für zukünftig nicht mehr durchführbare Lebendlebertransplantationen bei kleinen Kindern. Vor dem Hintergrund der geringen Körpervolumetrie der Kleinkinder und dem massiven Organmangel bleibt die Lebend-Leberspende, neben der verwandten sogenannten „Split-Lebertransplantation“ in praxi oft die einzige Alternative, da ganz einfach keine (ganze) postmortal gespendete kleine Kinderleber zur Verfügung steht.
„Innovationsland NRW“
Aber nicht nur hinsichtlich der medizinischen Versorgungslage für Betroffene in NRW ergibt sich massiver Klärungsbedarf, bzw. Nachbesserunsbedarf, sondern auch in wissenschafts- und gesundheitspolitischer Hinsicht ist die eingetretene Lage alles andere als „ohne“: Die so genannte „Klinischen Forschergruppe (KFO) 117 „Optimierung der Leberlebendspende“ stellt das Prestigeprojekt des Universitätsklinikums in Essen dar. Dabei handelt es sich um eine interdisziplinäre Forschergruppe, die teils Grundlagenforschung, und teils klinisch an der „Optimierung der Leberlebendspende“ forscht. Auch nachdem die Vorwürfe gegen Professor Broelsch öffentlich hinlänglichst bekannt geworden waren, allerdings noch vor dessen Suspendierung, bewilligte die „Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) diesem „weltweit einzigartigen interdisziplinären Verbund“ noch 2,1 mio. Euro als Folge (Anteils-) Finanzierung für die nächste Förderperiode. Dabei handelt es sich um Steuergelder. Die Förderung ist streng zweckgebunden! Eines liegt doch auf der Hand: Auch wenn das NRW-Wissenschaftsministerium in einem Schreiben vom 17.Oktober 2008, mitteilt: „Es (das Klinikum, der. Verf.) betont, dass Leberlebendspenden – wenn medizinisch indiziert – jederzeit durchgeführt werden können.“: Würden Sie sich angesichts des eingetretenen Weggangs der kompletten chirurgischen Expertise aus der Forschergruppe bzw. des Universitätsklinikums in Essen derzeit dort transplantieren lassen? Des weiteren räumt sowohl das Klinikum, als auch das NRW-Wissenschaftsministerium in diesem Schreiben unumwunden selber eine „Umorientierung im Behandlungsspektrum“ ein. Es muss daher deutlich klargestellt sein, dass es hier überhaupt nicht darum geht irgend einen der jetzt im Universitätsklinikum in Essen tätigen Chirurgen zu diskreditieren, zumal auch dazu überhaupt kein Grund besteht. Dieser Artikel soll lediglich die unterschiedlichen Konsequenzen hinsichtlich der Betreuung bzw. Nachbetreuung von Patienten einer Lebend-Lebertransplantation in Essen und Nordrhein-Westfalen aufzeigen, nachdem eine komplette Gruppe chirurgischer Spezialisten für die Lebend-Lebertransplantation dem Klinikum den Rücken gekehrt hat.
Berufung noch immer nicht durchgeführt
Mit Blick auf ein seit über einem Jahr laufendes Berufungsverfahren für eine neue Professur für onkologische Viszeralchirurgie und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum in Essen, bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in Klinik, Universität und Politik sich ihrer Verantwortung für Krankenversorgung und Forschung nicht entziehen, und eine Lösung finden, die für Betroffene und zukünftig betroffene Patienten der Lebendleberspende am „Wissenschaftsstandort NRW“ akzeptabel ist! Stichworte „Exellenzcluster, Exellenzinitiative“. Und noch etwas: Die genannte große australische Studie schließt nach 83 Seiten mit den Worten:
Ulrich Coppel
In Essen ist jetzt alles anders!
Sonntag, 9. November 2008



