Kommentar zur Chronologie der Ereignisse am Uniklinikum Essen in den zurückliegenden drei Wochen
von Ulrich Coppel
Kommentar zur Chronologie der Ereignisse am Uniklinikum Essen in den zurückliegenden drei Wochen
von Ulrich Coppel
Es stimmt ihn nachdenklich, den sogenannten Vertreter einer „interessierten Öffentlichkeit“. Kaum noch vergeht ein Tag, ohne dass Medien den nächsten „Skandal“ über die Uniklinik in Essen kolportieren, und die interessierte Öffentlichkeit fragt sich: Kann das eigentlich alles noch wahr sein? Doch schön der Reihe nach.
Am 24.01.2008 war das Klinikum erneut Ziel einer Durchsuchung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll. Begleitet von zahlreichen Medien stellten die Beamten Beweismaterial zur Klärung des Vorwurfes sicher, ob in der Universitätsklinik in Essen Personal Tätigkeiten ausgeführt habe, für die es eine ärztliche Berufserlaubnis, die Approbation, benötige – aber nicht besaß. Besonderes Augenmerk richteten die Ermittler und Medien auf ausländische Gastärzte und Stipendiaten, die im Klinikum tätig waren oder sind. Insofern sie ärztlich tätig sind, benötigen sie hierfür eine in Deutschland gültige Approbation. Doch sind längst nicht alle ausländische Gastärzte und Stipendiaten am Klinikum ärztlich tätig.
„Billigkräfte am Skalpell?“
So titelte das Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ in der Ausgabe 05/2008. Berichtet wurde über mehrere ausländische Gastärzte und Stipendiaten, die in Essen angeblich ärztlich tätig gewesen sein sollen, ohne dass sie die dafür nötige Approbation besäßen. Was soll das, fragt sich der interessierte Leser und knüpft sogleich semantische Zusammenhänge zwischen Mindestlohndebatte, Koch´schem Wahlkampfgetöse über kriminelle ausländische Jugendliche und Gesundheitsreform. Besonderes Augenmerk legte der „SPIEGEL“ auf den Fall einer „Ärztin auf der Intensivstation“. Die Staatsanwaltschaft ginge „indes einem weiteren besonders schweren Fall nach, in dem das `Leben von Patienten in Gefahr´ gewesen sei.“ Zunächst fragt sich der interessierte Leser also einmal nach dem Zweck einer Intensivstation. Liegen dort nicht regelmäßig Patienten in Lebensgefahr? Besonders geschmackvoll, dass der SPIEGEL diese vortreffliche Feststellung der Staatsanwaltschaft sogar noch in der Untertitelung eines Fotos des Eingangsbereiches der Klinik zitiert. Doch hat die Ärztin dort ohne Berufserlaubnis ärztlich gehandelt? Zweimal sei sie durch die Prüfung zur Erlangung der ärztlichen Approbation bei der Bezirksregierung gefallen, schreibt der SPIEGEL. Ja, dies ist wahr, wie sowohl die für die Prüfungsabnahme zuständige Bezirksregierung Düsseldorf (SPIEGEL) als auch die Klinikleitung (WDR, Aktuelle Stunde vom 06.02.2008) übereinstimmend feststellten. Und seit dem Bericht im SPIEGEL weiß dies auch jeder im ganzen Klinikum! „SPIEGEL-Leser wissen mehr“: Diesem Ritterschlag des Marketing hanseatischer Journalistik fühlt sich der Rezipient doch tätig verpflichtet, lässt sich nicht abspeisen, und stellt erneut die Frage: Hat sie nun nach den erfolglosen Prüfungen noch ärztlich gehandelt?
„Sie hat hospitiert in einem Bereich, in dem sie vorher tätig war, hat aber keine ärztlichen Handlungen ausgeführt, sprich, hat keine Anweisungen, Medikationen etc. ausgefüllt, oder Verordnungen gemacht. Sie war lediglich anwesend und hat beobachtet“, so der ärztliche Direktor der Klinik, Prof. Dr. Holtmann (gegenüber dem WDR, in der „Aktuellen Stunde“ vom 06.02.2008.) Ach so, na denn. Aber wo ist denn jetzt der Skandal? Hat sie vielleicht sogar vor den beiden Prüfungen ärztlich gehandelt? “Der Stipendiat muss kontinuierlich überwacht werden. Und wenn wir einen Stipendiaten haben, den wir zur Facharztweiterbildung bringen, oder zur Facharztreife bringen wollen, bedeutet das, dass der ganz oft unter strenger Überwachung durch einen Facharzt überwacht Dinge macht“, so der ärztliche Direktor Prof. Dr. Holtmann weiter gegenüber dem WDR am 06.02.2008. - Ach so, also wieder einmal viel Rauch um nichts? Möglich!
„Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Strafanzeige gestellt, nachdem im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Essener Arzt Christoph Broelsch Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren“, so die Nachrichtenagentur ddp in einer Pressemitteilung vom 06.02.2008. Für dieses Memorandum dankbar, fragt sich der interessierte Leser: Wie sieht es denn jetzt eigentlich da aus, war es doch in den zurückliegenden Monaten in dieser Angelegenheit verdächtig ruhig geworden? Und richtig, er ahnt nun die mediale Introduktion des neuen Aktes einer beispiellosen Inszenierung: Genau einen Tag nach der Pressemitteilung, also am 07.02.2008, sprach das Landgericht Düsseldorf ein Urteil in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung um die von Hinterbliebenen einer verstorbenen Patientin geforderte Rückzahlung einer Spende in Höhe von 20.000 DM auf ein Drittmittelkonto der Universität. Den Ausführungen der Klägerseite war zu entnehmen, dass das Geld nach einer Operation im Jahre 2001 gezahlt worden sei. Dafür habe es auch eine Spendenquittung der Universität gegeben. Der Anwalt von Prof. Broelsch erklärte in einem Gerichtstermin im Januar: “Das Geld sei allein als freiwillige Spende zur Unterstützung von vier chinesischen Fachärzten geleistet worden.“ So die Düsseldorfer „RHEINISCHE POST“ am 11. Januar 2008. Ach so, wir erinnern uns, gleichsam einer Wagnerschen Leitmotivik folgend: die Chinesen also. Die „RHEINISCHE POST“ erinnert sich offenbar auch, denn der Artikel „Chefarzt soll Spenden zurückzahlen“ ist seit dem Urteil (Stand 10.02.2008) nicht mehr im online-Archiv der Zeitung zu finden. Ja, soll Prof. Broelsch denn nun zurückzahlen? Zunächst die Frage: Warum denn eigentlich er? Hat er denn persönlich die Gelder vereinnahmt? Offenbar nicht, denn sonst wäre es wohl kaum dazu gekommen, dass eine Spendenquittung von der Universität erstellt worden ist. Hätte er sich denn persönlich bereichern können? Ja, hätte er durchaus, denn die Patientin wünschte eine ärztliche Wahlleistung, die ihr als Kassenpatientin nicht zustand. Und die hätte per Wahlleistungsvertrag auch liquidiert werden können. Nur wäre dann der Betrag für die ärztliche Wahlleistung erheblich höher ausgefallen. “Für mich war es eine Geste der Menschlichkeit, mehr zu tun. (...) Ich habe mich nicht nur nicht bereichert, sondern eine Leistung erbracht, zu der ich nicht verpflichtet gewesen wäre. Spenden, die ich ja in keinem Fall hätte einfordern können, sind auf einem Klinikkonto verbucht worden. Von dem Geld habe ich keinen Cent gesehen und schon gar keine aufwändigen Dienstreisen finanziert. Ich habe gar keinen Zugriff auf das Konto“. So erklärt Prof. Broelsch selber in einem Interview der Essener „WAZ“ vom 08.06.2007 die Zusammenhänge. Der Anwalt der Kläger nannte dies ein „erpresserisches System“, so die „RHEINISCHE POST“ am 11.01.2008. Ein anderer Patient des Professors schreibt einen offenen Brief an die NRW-Justitzministerin Müller-Piepenkötter, der auf dieser Webseite veröffentlicht ist. Und wie sieht es das Gericht? Die Klage wurde am 07.02.2008 wegen Verjährung abgewiesen. Verjährung? Wieso denn dieses? „Der Anwalt der Familie hatte erklärt, die Angehörigen seien im vergangenen Jahr misstrauisch geworden, als die Medien über den Uni-Chirurg berichteten“, so die Essener „NRZ“, besonders treffend am 07.02.2007 (online), und als Erklärung für die lange Zeit zwischen der Spende, 2001, und der Klageeinreichung, 2007, führt die NRZ am 07.02.2007 (online) weiter aus: „Der Anwalt der Familie erklärte, das habe für Laien nach einem korrekten Vorgehen ausgesehen.“ Insofern fußt aus Klägersicht die irrige Änderung ihrer vormaligen Ansicht zu der von ihnen geleisteten Spende, wegen der Berichterstattung in den Medien im vergangenen Jahr womöglich durchaus auf irreführende Berichterstattung. Schon der Titel dieses Artikels zum Urteil des Landgerichts Düsseldorf „Chefarzt darf Spende behalten“, lässt den falschen Schluss zu, als habe der Professor die Spenden persönlich vereinnahmt.
Wie titeln weitere Medien? „Chefarzt muss `Spende´ nicht zurückzahlen“, so der WDR (WDR, Nachrichten aus dem Ruhrgebiet online am 07.02.2008), und besonders pointiert: „Düsseldorf: Urteil gegen Professor Broelsch“, ebenfalls der WDR (Lokalzeit Ruhr, online am 07.02.2008.)-
Schließlich: Wie nimmt die Universität zum Urteil in den Medien Stellung, an die ja unstrittig die Spende geflossen ist? Sie erklärt bisher gar nichts in der Öffentlichkeit. Keine Pressemitteilung, kein Medium, das hier bekannt ist, zitiert einen Verantwortlichen aus der Administration zum Urteil. Die Universität vereinnahmt Spenden, stellt Quittungen an Patienten aus und stellt noch nicht einmal von sich aus nach der Urteilsverkündung klar, dass das Geld nicht an Prof. Broelsch, sondern an die Universität geflossen ist. Und der Spendenbetrag auf das Drittmittelkonto der Universität muss wegen Verjährung nicht zurückgezahlt werden, weiß nun auch die Administration der Klinik und der Universität aus der Presse. Dabei ist Fundraising durch die Universität durchaus der Normalfall: Selbst bei Patienten ist dies durch die Universität Duisburg-Essen sogar auch dann noch praktiziert worden, wenn diese bereits verstorben waren, wie der WDR bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung im Einzelfall Broelsch in der Aktuellen Stunde vom 08.02.2008 berichtete: Per Brief bat die Uniklinik eine seit drei Monaten verstorbene ehemalige Patientin um eine Spende. Die Universität hat eigens eine Stiftung gegründet, für die mit besagtem Brief um Spenden geworben wurde. Dies tat die Universität durchaus auch nach dem medialen Aufschrei der Empörung nach Lautwerden der Kritik an Prof. Broelsch seit Ende Mai 2007. Und mit dieser Stiftung hat Prof. Broelsch rein gar nichts zu tun, zumal er seit Anfang Oktober 2007 wegen der Vorwürfe um Spenden auf das Drittmittelkonto für die Leberforschung durch den Rektor der Universität suspendiert worden ist. Zweifellos liegt dies nicht erst drei Monate zurück. Was für ein Theater!
Von Ulrich Coppel, Münster
Anbei noch ein Leserbrief des Chinabeauftragten der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen an den SPIEGEL:
In „Der Spiegel 5/2008“ schreiben Sie im Artikel „Billigkräfte am Skalpell?“ über „das Billigpersonal aus dem Osten“, über das sich „junge Mediziner in der Facharztweiterbildung beschweren, dass sie wegen der ausländischen Gastoperateure in Essen nicht mehr an den OP-Tisch kommen“. Als Chinabeauftragter der Medizinischen Fakultät möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Seit 1981 besteht ein Kooperationsvertrag des Universitätsklinikums Essen mit dem Tongji Medical College der Huazhong University of Science and Technology und der Beijing Medical University. Mehr als 400 chinesische Ärzte, Wissenschaftler sowie medizinisches Fachpersonal wurden seither in nahezu allen medizinischen Disziplinen (medizinisch-theoretischen wie klinischen Fächern) im Universitätsklinikum Essen fort- und weitergebildet. Seit 1985 haben über 90 chinesische Ärzte und Wissenschaftler ihren Aufenthalt in Essen mit einer Promotion abgeschlossen. In Essen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten über moderne medizinische Verfahren bilden für viele Zurückgekehrte die Grundlage, heute an ihren Heimatuniversitäten leitende Funktionen (Präsidenten von Universitätsklinika, Chefärzte oder Direktoren) auszuüben. Der Vorwurf, billig medizinische Arbeitskräfte in China zu akquirieren und hier einzusetzen, ist unhaltbar.
Im Jahre 2007 waren 31 Gastwissenschaftler, zumeist Ärzte, aus China in verschiedenen Abteilungen vor allem in der Grundlagenforschung am Universitätsklinikum in Essen tätig. Drei dieser Ärzte waren in der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie. Die chinesischen Wissenschaftler werden aus Stipendien der Universität, aus DFG-Mitteln, des BMBF und DAAD bezahlt. Neben den wissenschaftlich tätigen Ärzten war in vorherigen Jahren auch eine Reihe von Ärzten direkt an der Krankenversorgung beteiligt. 10 Ärzte aus der Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie hatten eine Berufserlaubnis beantragt und erteilt bekommen. Diese jungen Ärzte wollten vor allem neue chirurgische Technologien hier am Universitätsklinikum vor allem im Bereich Lebertransplantation kennen lernen.
Seit ca. 8 Jahren haben wir am Klinikum strenge Auswahlkriterien für die Aufnahme von chinesischen Gastwissenschaftlern. Für alle diese Wissenschaftler garantiert uns die Universitätsleitung der Partneruniversitäten, dass das Studium korrekt abgewickelt worden ist und mit Auszeichnung bestanden wurde. Darüber hinaus wird mit nahezu allen potentiellen Gastwissenschaftlern ein Interview vor Ort geführt, um die persönliche Qualifikation und die Sprachkenntnisse zu überprüfen.
Die chinesischen Ärzte und Wissenschaftler in Essen zeichnen sich durch hohen Arbeitseinsatz und großes Interesse an ihren Forschungsprojekten aus. Sie möchten die Chance nutzen, in einer gut etablierten Klinik oder Labor gute Arbeit zu leisten und Publikationen zu erstellen, die ihnen für ihre weitere ärztliche und wissenschaftliche Karriere wichtig sind. In einigen Forschungsbereichen sind wir auf diese Wissenschaftler sogar angewiesen, da in Deutschland nicht genügend Nachwuchswissenschaftler vorhanden sind, die die ihnen gestellten Aufgaben leisten können.
Prof. Dr. M. Roggendorf
Universitätsklinikum Essen
Chinabeauftragter der Medizinischen Fakultät
Der Leserbrief als Download:
Von Spenden und Chinesen
Sonntag, 10. Februar 2008







































