Nach der Suspendierung des Prof. Broelsch
Volksverhetzung oder Vortäuschen einer Straftat?
Brisanter Arbeitsgerichtsprozess in Essen:Kündigungsschutzklage auf Wiedereinstellung des angeblich antisemitisch gemobbten Assistenzartzt Mikahil K.
Nach der Suspendierung des Prof. Broelsch
Volksverhetzung oder Vortäuschen einer Straftat?
Brisanter Arbeitsgerichtsprozess in Essen:Kündigungsschutzklage auf Wiedereinstellung des angeblich antisemitisch gemobbten Assistenzartzt Mikahil K.
Essen: Anwältin Dr. Christiane Yüksel aus Hamburg brachte die Sache auf den Punkt: Zentraler Satz in der 09.06.2009 vor dem Arbeitsgericht in Essen stattgefundenen Güteverhandlung der Kündigungsschutzklage eines jungen Assistenzarztes jüdischen Glaubens, Mikhail K., gegen seinen Arbeitgeber, die Universität Duisburg-Essen soll dieser gewesen sein:
Mikahil K. sei ein „Vertreter einer abscheulichen Minderheit, dessen Aussagen diese Minderheit noch abscheulicher machen.“ Gesagt haben soll dies angeblich der derzeitige kommissarische Direktor der Klinik für allgemein-, Vizeral und Transplantationschirurgie Prof. Dr. Andreas P. im Rahmen einer Morgenbesprechung vor zahlreichen Teilnehmern. So jedenfalls die Version des Klägers.
Prof. Dr. P. war vor knapp zwei Jahren quasi über Nacht als kommissarischer Direktor der Klinik eingesetzt worden, nachdem Tags zuvor der seinerzeitige Rektor der Universität den hochrenommierten Chirurgen und Direktor der Klinik, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. C. Broelsch suspendiert hatte.
Fristlose Kündigung
Wie aber kam es zu der aktuellen Kündigung, die im Übrigen fristlos geschehen war? Mikahil K., welcher einen befristeten Arbeitsvertrag als Assistenzarzt mit der Universität Duisburg-Essen habe, der auch dessen Fortbildung zum Viszeralchirurgen umfasse, stellte zunächst (Mitte Februar 2009) eine Strafanzeige gegen den kommissarischen Direktor, der die Beleidigung angeblich bereits im Dezember 2008 ausgesprochen habe. Ferner soll K. die Presse über die Vorgänge informiert haben, und dies ohne zuvor die Klinik als Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt zu haben. Herr Assessor P., Vertreter der Universität Duisburg-Essen, versuchte im Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht folgendermaßen zu Kontern:
Auf die Frage des Richters, warum der Kläger so spät angehört wurde, erklärte er dass K. zuvor nicht erreichbar gewesen sei.
Mikahil K. und dessen Anwältin bestreiten diese Version vehement: „Die Klinik hat sich nach dortigem Bekanntwerden der Vorwürfe weder bei dem Kläger noch dessen Rechtsanwältin kurzfristig gemeldet, obschon wir jeweis erreichbar gewesen sind“ war von beiden zu hören. Zu einer Anhörung K.´s in dieser Angelegenheit durch seinen Arbeitgeber kam es erst am 23. März 2009, obschon die Vorwürfe bereits spätestens seit Mitte Februar 2009 der Klinik bekannt seien. Rechtsanwältin Dr. Christiane Yüksel:
„Ich habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit meines Mandanten: Aus welchem Grund hätte er denn eigentlich die Unwahrheit sagen sollen?“
Der Assistenzarzt klagt auf Wiedereinstellung.
Das Strafermittlungsverfahren gegen den komm. Direktor war zunächst von der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt worden. Erstaunlich daran ist, dass die Staatsanwaltschaft nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Prof. Dr. P. allerdings nicht von sich aus umgekehrt Ermittlungen gegen Mikahil K. eingeleitet hat, welcher ja immerhin möglicherweise etwa die Straftatbestände „Vortäuschen einer Straftat“, oder – falls die Version der Universität zutreffend wäre - von der angeblichen Presse(fehl)information des Mikahil K. über die (nicht stattgefundene) antisemitische Beleidigung, geschehene mögliche Verleumdung des Prof. Dr. P. Auch habe bisher weder die Universität, noch das Universitätsklinikum derartige mögliche Straftatsbestände zur Anzeige gebracht. Indes habe die Rechstanwältin Mikahil K´s. gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Prof. Dr. P. Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt, wo das Verfahren derzeit anhängig sei.
Die Universitätsklinik legte erst im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ihre schriftliche Klageerwiderung vor, welche Richter Barth der Anwältin des Klägers nach kurzer Begrüßung überreichte. Diese Klageerwiderung enthalte eine Reihe „eidesstattlicher Versicherungen“ von Ärzten, die in der Situation, in der die fragliche Äusserung angeblich gefallen sei, anwesend gewesen sein wollen. Sie bestreiten demnach die Version K´s. Prof. Dr. P. habe sich entgegen der Behauptungen der Klägerseite nicht so wie in der Version des Klägers dargestellt geäussert.
Die beigebrachten „eidesstattlichen Versicherungen“ der Universität werden als Beweismittel nicht ausreichend sein. So müsse die Universität entsprechende Verfasser als Zeugen benennen erklärte Richter Barth dem Vertreter der Universität.
Nachdem im Gütetermin keine Einigung erzielt werden konnte, obwohl der Vertreter der Klinik eine Rücknahme der fristlosen Kündigung bei kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellte, ist nunmehr ein Kammertermin für den 04. September 2009 vorgesehen.
Kündigungsschutzklage auf Wiedereinstellung des angeblich antisemitisch gemobbten Assistenzartzt Mikahil K. vor dem Arbeitsgericht
Samstag, 13. Juni 2009