Broelsch-Prozess vor Revisionsantrag
Broelsch-Prozess vor Revisionsantrag
Broelsch-Prozess vor Revisionsantrag: Ein Kurzkommentar von Ulrich Coppel
Essen: Im Strafprozess vor dem Essener Landgericht gegen den Transplantationsmediziner Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Christoph Erich Broelsch hat die XXI. Strafkammer ihr Urteil gesprochen. Demnach verurteilte ihn die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Im Wesentlichen war der Prozess insbesondere deshalb von von einer großen Öffentlichkeit beobachtet worden, weil unter Anderem der Vorwurf unterbreitet worden war, dass nur durch eine Spende auf ein Drittmittelkonto des Klinikums, Patienten in den Genuss einer Operation durch den Chefarzt persönlich, sowie einen kurzfristigen Operationstermin gekommen sein sollen.
Von den (gemäß des Schlusswortes des Angeklagten) ursprünglich rund 400 Verdachtsfällen im Ermittlungeverfahren, verblieben 22 Fälle der Nötigung von Patienten, die in dem Hauptverfahren verhandelt worden waren. Gemäß des Schlusswortes des Angeklagten haben sich von diesen 22 Fällen im Hauptverfahren 11 als unstrittig erwiesen.
Die Kammer befand letztlich in 3 Fällen, dass die Patienten zu einer Spende genötigt worden seien, und hat den Professor unter Anderem deshalb zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es darüber hinaus unter Anderem als erwiesen an, dass Professor Broelsch mit so genannten „Wahlleistungspatienten“ eine Operation durch ihn persönlich vereinbart hatte, welche er aber nur teilweise selber durchgeführt habe, wenngleich er sie dennoch selber als Chefarzt (vollständig) liquidiert habe. Insofern habe Professor Broelsch Abrechnungsbetrug begangen. Professor Broelsch hatte im Prozess dazu ausgesagt, dass er die entscheidenden Operationsschritte bei den Patienten selber durchgeführt habe, und die Vor- und Nachbereitenden Operationsschritte hier für auch anderen Ärzten übertragen habe, wenngleich er die Leitung der Operation behalten habe.
Dem Urteil würde unter Anderem deshalb grundsätzliches Maß zukommen, sollte es rechtskräftig werden. Denn es hätte wohl massive Auswirkungen nicht nur auf die Abrechnungspraxis von Ärzten und Kliniken, sondern auch massive Konsequenzen für die praktische Organisation des OP-Betriebes von Kliniken insgesamt. Ob dies letztlich im Sinne des Patientenwohls ist, sei genauso dahingestellt, wie die Frage, ob nicht allein schon den Patienten deshalb - ungeachtet einer strafrechtlichen Verfolgung - ein massiver Schaden entstanden ist, weil der Professor seit zweieinhalb Jahren suspendiert ist.
Das Urteil, und dessen Begründung, wirft nicht nur in diesen, sondern auch in vielen weiteren Punkten grundsätzliche Antworten auf.
Allerdings ist das Urteil derzeit nicht rechtskräftig. Professor Broelsch wird nach eigenem Bekunden Revision bei dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Es werden diese und erhebliche andere grundsätzliche juristische Antworten der Wirtschaftskammer des Landgerichtes in Essen sein, zu denen der Bundesgerichtshof erst noch befragt werden wird. Das ist gut so, und letztlich im Sinne der Patienten. Denn ein Urteil wird im Namen des Volkes gesprochen. Deutlich erkennbar aber hat dieses Urteil nicht vereint, sondern gespalten. Genugtuung verspüren jetzt diejenigen, die in Professor Broelschs Spendenaquisepraktiken ein geradezu unmenschliches Ausnutzen einer objektiv, oder auch nur subjektiv wahrgenommenen Lebensgefahr sehen. Hilflosigkeit, Angst und Verbitterung verspüren die Anderen, - denen Professor Broelsch seit Jahren nicht mehr helfen kann. Das sind die vielen Patienten oder deren Angehörige, die sich auf der Suche nach kompetentester Expertise vormals im Klinikum, und jetzt zum Beispiel hier melden.
Münster, 14.03.2009,
Ulrich Coppel
Ein kurzer Hinweis in eigener Sache: Dafür, dass dieser Artikel zwei Tage später als angekündigt erschien, bitte ich um Verständnis. Die vielen Telefonate, Mails und Nachfragen zum Urteil vom vergangenen Freitag, die hier eingegangen sind, haben mich sehr beschäftigt gehalten.
Sonntag, 14. März 2010
Prof. Broelsch nach Urteilsverkündung im Landgericht Essen: Aufregung, aber auch Erschöpfung waren ihm sehr anzumerken
Foto: © Ulrich Coppel