Broelschs Verteidigung stutzt Staatsanwaltschaft zusammen
Broelschs Verteidigung stutzt Staatsanwaltschaft zusammen
Broelschs Verteidigung stutzt Staatsanwaltschaft zusammen
Dr. jur. Michael Balke (55), seit 8.4.2002 organtransplantiert, berichtet kommentierend aus Essen/Dortmund:
Broelschs Verteidigung stutzt Staatsanwaltschaft zusammen
Die Strafverteidiger von Professor Dr. Christoph E. Broelsch sind auch nach der umfangreichen Beweisaufnahme mit rund dreißig Prozesstagen davon überzeugt, dass Massen-Lebensretter Broelsch kein Massen-Nötiger, auch kein Massen-Abrechnungsbetrüger ist. Ihr Entscheidungsvorschlag für die große Strafkammer des Landgerichts Essen insoweit: Freispruch! Allenfalls sei wegen der eingeräumten, relativ geringen Steuerverkürzung, die der Angeklagte in seinem Schlusswort ausdrücklich bedauert, eine Geldstrafe angemessen. Das Strafgericht beabsichtigt, am 12.3.2010 ab 10 Uhr das Urteil zu verkünden und zu begründen. Dann wird sich klären, ob das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten für vier Jahre in die Justizvollzugsanstalt zu überstellen, folgt oder nicht.
Broelschs Verteidiger plädieren am Dienstag, den 2.3.2010, rund vier Stunden lang. Sie kämpfen um die Freiheit ihres Mandanten, sie kämpfen auch um dessen weltweit guten Ruf als chirurgischer Gigant, als Lebensretter in vielen, fast aussichtslosen Fällen.
Anfangs dankt Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Hamm der Strafkammer noch für stete Offenheit, für den differenzierten Eröffnungsbeschluss, für instruktive rechtliche Hinweise während des Prozesses. Dann wird aber nicht nur die Staatsanwaltschaft reichlich kritisiert, auch der Vorsitzende Richter wird in die Kritik miteinbezogen: Wegen der geäußerten Rechtsauffassung, Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches könne auch dann vorliegen, wenn der Adressat (Patient) eines bestimmten Angebots (Spende für gemeinnützige Zwecke statt Abschluss eines teueren Chefarztbehandlungsvertrages und statt Kassenpatienten-Behandlung durch einen Oberarzt) sich vom Arzt unter (vermeintlichen) Druck gesetzt fühle.
Die Hauptlast der Kritik trifft jedoch die Staatsanwaltschaft; es hagelt Vorhalte, die Staatsanwälte werden zusammengestutzt: Strafverteidiger Hamm und Strafverteidiger Pauly werfen den beiden Ermittlern und Sitzungsvertretern der Essener Staatsanwaltschaft unseriöse, parteiische Tätigkeit zu Lasten des Angeklagten vor; die Rede ist vom „methodischen Kurzschluss“, von „Denkfehlern“, von dahergesagten „Textbausteinen“, von „Haarspalterei mit Bezügen zu Franz Kafka“, vom „Stammtischgeschrei“.
Die Strafverteidiger sezieren die einzelnen Strafvorwürfe, sie analysieren die Handlungen des Angeklagten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beweisaufnahme, sie nehmen benannte gesetzliche Vorschriften in Bezug, sie schildern die nationalsozialistische Herkunft des heutigen Nötigungsparagraphen (Drohung mit einem empfindlichen Übel statt - wie einst - mit einem strafrechtlich relevanten Vergehen oder Verbrechen), sie werten die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung aus und zitieren auch noch die einschlägige Strafrechtswissenschaft.
Danach wird mit rechtswissenschaftlicher Akribie dargelegt: Professor Broelsch hat weder die objektiven noch die subjektiven Tatseiten der §§ 240, 363 StGB erfüllt.
Er sei kein Nötiger: Er habe Nicht-Privatpatienten, die eine Chefarztbehandlung wünschten, einen nichtverwerflichen (gemeinnützigen) Weg aufgezeigt. Nach Eingang der erbetenen Spenden seien von der Universitätsverwaltung Spendenbescheinigungen ausgestellt worden. Diese seien zudem von Patienten beim Finanzamt zwecks Steuerermäßigung eingereicht worden. Strafanzeigen von bestimmten Patienten habe es erst nach dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft gegeben. Es sei nicht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Patienten wegen Steuerhinterziehung (bezüglich der beim Finanzamt eingereichten Spendenbescheinigungen) ermittele.
Er, Professor Broelsch, sei auch kein Abrechnungs-Betrüger. Er habe als einziger privatliquidationsberechtigter Arzt der Transplantationsklinik in Verhinderungsfällen (etwa Ankunft des Transplantats in Essen während der Chef im Ausland weilte) auch die OP-Leistungen seiner ärztlichen Vertreter abrechnen dürfen. Schließlich wolle kein Wartepatient - trotz Chefarztbehandlungsvertrag -
die womöglich letzte Chance transplantiert und gerettet zu werden, deshalb nicht wahrnehmen, weil zufällig der Chefarzt nicht da ist, für ihn aber erfahrene Oberärzte bereitstünden.
Ein Prozessbeobachter spricht in diesem Zusammenhang von der hohen Kunst der Strafverteidigung, das sei „ganz großes Kino“ gewesen. Das letzte Wort des Angeklagten ist zugleich ein weiterer Höhepunkt der Strafverteidigung: Professor Broelsch rührt die Zuhörer mit seinem Vortrag über seine mehr als vierzig erfolgreichen Berufsjahre, über seine nachhaltige Sorge um seine Patienten.
Möge das Gericht richtiges Recht sprechen. Möge Professor Dr. Christoph E. Broelsch in Freiheit bleiben – auch zum Vorteil seiner vielen Patienten.
Mittwoch, 3. März 2010
Professor Broelsch nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft Essen, vor dem Landgericht am 22.02.2010, im Gespräch mit fassungslosen Patienten
Foto: © Ulrich Coppel
Der Verfasser:

Dr. jur. Michael Balke
Diplom-Finanzwirt,
Richter im 7. Senat
des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, Organempfänger,
geboren in Remscheid am 31. Oktober 1954