Stellungnahme von Rechtsanwalt und Ministerialrat a.D. Erhard Tittel/ Bonn zur Urteilsveründung des LG Essen in Sachen Prof. Broelsch
Stellungnahme von Rechtsanwalt und Ministerialrat a.D. Erhard Tittel/ Bonn zur Urteilsveründung des LG Essen in Sachen Prof. Broelsch
Stellungnahme zur Urteilsverkündung des Landgerichts Essen vom 12.03.2010 in Sachen Prof. Broelsch
von Rechtsanwalt und Ministerialrat a.D. Erhard Tittel/ Bonn
Mit fassungslosem Staunen habe ich das Urteil des LG Essen vom 12.3.2010 zur Kenntnis genommen.
Bereits aus der Kenntnis des damaligen Durchsuchungsbeschlusses vom 4.10.2007 war schon aus Rechtsgründen erkennbar, dass ein darauf basierendes Strafurteil keinen Bestand haben wird. Dies habe ich in einem offenen Brief an die Justizministerin NW vom 27.1.2008 dargelegt. An dieser Auffassung hat sich weder etwas durch den Eröffnungsbeschluss vom 9.7.2009 , in dem die schwersten Strafvorwürfe der Staatsanwaltschaft wie Organhandel und räuberische Erpressung entweder von Amts wegen bereits fallen gelassen oder aber vom Gericht nicht zugelassen wurden, etwas geändert noch wird dies das geschriebene Urteil selbst tun können, weil es schon nach der mündlichen Urteilsbegründung dem Sachverhalt nicht entspricht und folglich unzutreffende Bewertungen trifft.
Die Fakten sind – ohne juristische Wortakrobatik – doch sehr einfach:
Da kommen gesetzlich versicherte Kassenpatienten zum Chefarzt einer renommierten Uniklinik und wollen partout wegen seines weltbekannten Rufes von ihm operiert werden, nachdem andere, renommierte Chefärzte dies, aus welchen Gründen auch immer, zuvor abgelehnt hatten. Der Chefarzt, Prof. Broelsch, hätte dies, wie die anderen, ohne Zahlung seines Chefarzthonorars mit Fug und Recht ablehnen können, denn es waren ja genügend tüchtige Chefärzte anderer Kliniken in Deutschland vorhanden, die dauernd Lebertransplantationen durchführen ( Hamburg, Kiel, Berlin ect. )
Statt auf sein Chefarzthonorar, welches ihm allein zugestanden hätte, zu bestehen und anderenfalls die Patienten an andere Kliniken zu verweisen oder aber diese Patienten als normale Kassenpatienten zu behandeln, sprich: sie in die dortige Warteliste der Kassenpatienten ein zu reihen und nach den üblichen medizinischen Dringlichkeitskriterien zu operieren, hat Prof. Broelsch sich auf drängendes Bitten dieser Patienten bereit erklärt, sie als Quasi-Privatpatienten zu behandeln. Hierzu hat er von diesen Kassenpatienten je nach Lage ihres Geldbeutels nach deren eigenen Ermessen eine Spende erbeten, die in allen Fällen wesentlich geringer war, als es das Chefarzthonorar von ca. 30.000 Euro gewesen wäre. Im Schnitt haben die Patienten zwischen 5000 – und 7000 Euro gespendet. Diese Spenden wurden auch nicht an Prof. Broelsch persönlich, sondern auf ein gemeinsames Forschungskonto der Universität gezahlt, wofür dann auch jeweils eine Spendenquittung von der Klinikverwaltung ausgestellt wurde. Aus diesem Konto wurden wie üblich Forschungsaufträge an Dritte vergeben und, im Einklang mit der Satzung der Universität Dienstreisen von Mitarbeitern durchgeführt und auch korrekt abgerechnet. Persönlich flossen Prof. Broelsch keine Mittel daraus zu. Dieser hat also für weit weniger Geld seine Leistungen erbracht, als er zu Recht als Chefarzt hätte fordern können, denn kein Chefarzt ist nach den Feststellungen des Gerichts selbst und auch nach der ständigen Rechtssprechung des höchsten deutschen Gerichts verpflichtet, ohne sein Chefarzthonorar zu operieren. Das weiß auch jeder, der als Patient eine Klinik betritt.
Hätte also Prof. Broelsch es abgelehnt, ohne sein Chefarzthonorar zu operieren, kein Richter hätte ihm je daraus einen Vorwurf erheben können. Welcher Anwalt oder welcher Werkunternehmer sollte denn aus welchen Gründen verpflichtet sein, ohne oder nur für eine geringere als die übliche gesetzliche Vergütung zu arbeiten?
Herr Prof. Broelsch hat dies aber erfolgreich getan und soll nun dafür ins Gefängnis wandern?
Nun haben sich diese Patienten, angeleitet durch einen Presseaufruf der Staats- anwaltschaft nach ihrer erfolgreichen Operation plötzlich darauf berufen, gegen ihren Willen gezwungen worden zu sein zu spenden. Nun ist aber in den meisten Fällen dem Finanzamt gegenüber unter Vorlage der Spendenquittung das genaue Gegenteil, nämlich die Freiwilligkeit der Spenden ausdrücklich schriftlich versichert worden, um an die Steuervorteile zu kommen. Dies hätte sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht sofort entweder wegen Steuer- oder
aber wegen Prozessbetruges auf den Plan rufen müssen, denn nur eines von beiden kann doch nach den Gesetzen der einfachsten Logik zutreffend sein. Denn entweder hätten sie hier oder aber dort gelogen. Zumindest bestehen bei einem solchen Sachverhalt mehr als begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen und der Glaubhaftigkeit deren Aussagen. Über eine rechtliche Bewertung des eventuellen Handels oder Nichthandelns von Strafverfolgungsbehörden wird wohl in der Revisionsinstanz noch zu diskutieren sein.
Unabhängig aber von diesen bereits schwerwiegenden Bedenken müsste die Handlung des Prof. Broelsch rechtswidrig gewesen sein, d.h. seine Bitte um Spende bzw. sein Hinweis, nur gegen eine Spende unterhalb seines Chefarzthonorars noch nicht einmal an ihn selbst, gegen geltendes Recht verstoßen haben. Wenn er aber nach den Feststellungen des Gerichts selbst überhaupt nicht zu einer Operation verpflichtet war, es also komplett hätte ablehnen können, ohne sein Honorar zu operieren, wie kann er dann aufgrund seiner Bereitschaft, gegen geringeres Entgelt, noch dazu als Spende und noch dazu nicht an sich selbst, gegen geltendes Recht verstoßen haben? Diese Art von Logik erschließt sich mir jedenfalls nicht!
Aus dem gleichen Grunde geht auch der Vorwurf der Bestechlichkeit ins Leere. Hier wird Prof. Broelsch unterstellt, er habe als Beamter einen Vorteil erlangt, d.h. er habe selbst die Spende in sein Portemonnaie vereinnahmt, was unstreitig nicht zutrifft. Welchen Vorteil soll er gegenüber seinem Chefarzthonorar denn ver- bzw. erlangt haben? Wo ist sein Vermögen denn nur um einen Cent gewachsen? Eine Ungereimtheit nach der anderen.
Über den angeblichen Betrug zu sprechen ist eigentlich ebenso müßig. Denn zum Betrug gehört - abgesehen von der dazu notwendigen subjektiven Bereicherungsabsicht – der Eintritt eines Vermögensschadens. Welchen wirtschaftlichen Schaden haben denn eigentlich die erfolgreich operierten Patienten gehabt? Ohne ihre Spende an die Klinik und ohne Prof. Broelsch wären sie überhaupt nicht operiert worden und vermutlich heute nicht mehr unter den Lebenden. Verpflichtet zur Operation war der Professor nun einmal nicht, auch wenn ihm das permanent von allen Instanzen unterstellt wird und genau daraus die falschen Folgerungen gezogen werden.
Nun zu einem weiteren wesentlichen Grund meiner Stellungnahme:
Ich selbst bin zusammen mit meinem Sohn von Prof. Broelsch und seinem Ärzteteam transplantiert worden. Offenbar kann sich weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht den Ablauf einer solchen Leberoperation vorstellen, ich zweifle auch, dass sie sich ausreichend hierüber kundig gemacht haben. Jedenfalls scheinen sie den von mehreren namhaften Fernsehanstalten ausgestrahlten Film, der den Ablauf einer der schwierigsten Operationen, die es überhaupt gibt, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt verinnerlicht zu haben.
Abgesehen davon, dass mein Operationstermin als Privatpatient wegen einer noch notwendigeren Kassenpatientenoperation um mehrere Wochen verschoben wurde ( ich habe mich nicht darüber beklagt, weil ich froh war, überhaupt operiert zu werden ), hat Prof. Broelsch meinen Sohn als Spender seiner halben Leber 15 Stunden lang operiert. Nach der 13. Stunde kam ich parallel dazu in einem zweiten Team an die Reihe, denn ich durfte leider aus medizinischen Gründen nicht als erster ran. Mir wurde nun 2 Stunden lang die halbe kranke Leber entfernt, während die Leber meines Sohnes zur Einpflanzung bei mir vorbereitet wurde. Ich selbst wurde dann noch 17 Stunden lang weiter operiert. Insgesamt dauerte die Operation mehr als 32 Stunden.
Kann mir einer der sehr klugen Staatsanwälte oder Richter einmal sagen, wie das ein über 60-jähriger, wenn auch weltberühmter Professor körperlich und geistig durchhalten soll? Und das mindest einmal, wenn nicht mehrfach die Woche, je nach nicht steuerbarem Notfall? Ohne Teamarbeit läuft so etwas nie und nimmer! Ich war jedenfalls froh, dass Prof. Broelsch mich aus Erschöpfung nicht mehr eigenhändig hat operieren können, das wäre u.U. sogar schief gegangen.
Vom gemütlichen Bürosessel aus lässt trefflich über solche Dinge urteilen, die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
Und die Konsequenz aus dieser Geschichte ? Schlicht eine Katastrophe!
Wenn ein Chefarzt seine Risiken für sich und seine Familie abwägt, dann wird er doch künftig, mag er noch so sozial eingestellt sein, keinen Kassenpatienten mehr, auch nicht gegen eine freiwillige Spende, in die Reihe der Privatpatienten aufnehmen, es sei denn, er erhält sein Chefarzthonorar dafür, dann ist er auf der sicheren Seite. Von diesem Honorar dürfte er dann sogar, ohne staatliche Strafsanktionen befürchten zu müssen, einen Teil spenden, so wie die Patienten es getan haben. Ein geradezu irrwitzig-juristisches Ergebnis.
Warum sollte er also über das ohnehin medizinisch enorme Risiko hinaus, das andere Chefärzte nicht einzugehen wagten, für weniger als sein Chefarzthonorar operieren und damit auch noch Gefahr laufen, dafür ins Gefängnis gesteckt zu werden? Der dürfte doch nicht mehr ganz bei Trost sein.
Diese fürchterlich- logische Konsequenz sollten sich diejenigen vor Augen führen und verantworten, die ohne Überlegung den ganzen „ Skandal „ losgetreten haben.
Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass Prof. Broelsch stellvertretend für die ganze in Deutschland unstreitig vorhandene 2-Klassenmedizin bestraft werden soll. Und alle Politiker blasen in dasselbe Horn, weil sie sich als Privatpatienten anscheinend nicht selbst davon betroffen fühlen. Denen, wie auch den meisten höheren Akademikern, die fast alle Privatpatienten sind, sei nur gesagt, dass auch Sie keinen Anspruch darauf haben, von einem bestimmten Chefarzt behandelt zu werden.
Erhard Tittel
Rechtsanwalt
Ministerialrat a.D.
Hinweis: Diesem Beitrag liegt der Wissensstand vom Tage der Veröffentlichung vor. Dies ist der 25.04.2010
Sonntag, 25. April 2010
Prof. Broelsch nach Urteilsverkündung im Landgericht Essen: Aufregung, aber auch Erschöpfung waren ihm sehr anzumerken
Foto: © Ulrich Coppel
InsertCommentsHere
InsertTrackBacksHere