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Terrorermittlungen gegen „Brigade N´Hamedu“ dauern an

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Karlsruhe. Auch gute dreieinhalb Jahre nach Beginn einer Serie schwerer Gewaltexzesse gegen eritreische Veranstaltungen, sowie Polizei in Deutschland und zahlreichen westlichen Ländern durch die so genannte „Brigade N´Hamedu“ ermitteln die Behörden weiter.

Die Bundesanwaltschaft lies am am 26. März diesen Jahres … „insgesamt 19 Objekte (davon acht in Hessen, vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Bayern, zwei in Baden-Württemberg sowie jeweils eins in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz) durchsuchen“, wie es in einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts am Bundesgerichtshof vom selben Tag heisst. Eine weitere Durchsuchung sei demnach zeitgleich in Dänemark stattgefunden. So seien die Maßnahmen gegen 17 namentlich bekannte Beschuldigte gerichtet gwesesn, die der Gründung und/oder Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung verdächtig seien. Die Beschuldigten sollen in Deutschland leitende Funktionen für die sogenannte „Brigade N’Hamedu“ übernommen haben, teilte die bundesweit höchste Strafverfolgungsbehörde den Stand der Ermittlungen am Tag der Durchsuchung weiter in der Pressemitteilung mit.

Am 23. Dezember teilte die Bundesanwaltschaft Ulrich Coppel auf Anfrage mit, dass „dass der Sachstand unverändert ist. Die Ermittlungen dauern an.“

Während die meisten der in Folge der durch die Brigade N´Hamedu angezettelten Gewaltexzesse von August 2022 und Juli 2023 in Gießen, sowie von September 2023 in Stuttgart eingeleiteten Strafverfahren gegen Gewalttäter durch Urteile, Strafbefehle oder Einstellungen inzwischen beendet sind, sind die Ermittlungen gegen die mutmasslichen Drahtzieher zum Jahresende 2025 weiter offen. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für jeden der Fälle die Unschuldsvermutung.

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